Kurz gesagt
Erste Anzeichen für Schimmel sind ein muffiger, erdiger Geruch, dunkle oder farbige Flecken in Raumecken, hinter Möbeln und an Fensterlaibungen sowie sich lösende Tapeten. Entscheidend ist nicht nur der Befall selbst, sondern seine Ursache: zu viel Feuchtigkeit – durch Kondensation an kalten Bauteilen, eindringendes Wasser oder einen Leitungsschaden. Kleine Flächen bis etwa 0,5 m² können bei geklärter Ursache selbst entfernt werden; größere oder wiederkehrende Schäden gehören in fachliche Hände.
Woran erkenne ich Schimmel?
- Geruch: Ein muffiger, erdiger Geruch ist oft das erste Signal – auch wenn noch nichts zu sehen ist.
- Flecken: schwarze, graue, grüne oder bräunliche Punkte, die sich flächig ausbreiten.
- Tapete und Farbe: wellige Tapeten, Blasen oder abplatzende Farbe.
- Silikonfugen: dunkle Verfärbungen in Bad und Küche.
- Beschlagene Fenster: kein Schimmel, aber ein deutlicher Hinweis auf zu hohe Luftfeuchtigkeit.
Wo tritt Schimmel bevorzugt auf?
Schimmel wächst dort, wo Oberflächen dauerhaft feucht sind. Das sind meist die kältesten Stellen eines Raumes:
- Außenwandecken, vor allem in Bodennähe,
- hinter Schränken und Betten an Außenwänden,
- Fensterlaibungen und Bereiche um Rollladenkästen,
- Bäder und Küchen,
- Kellerräume und Dachschrägen.
Schimmel, Salz oder Ruß – wie unterscheide ich das?
- Salzausblühungen sind weiß und kristallin und zerfallen beim Zerreiben zu Pulver. Sie deuten auf Feuchtigkeit im Mauerwerk hin, sind aber kein Schimmel.
- Weißer Schimmel wirkt dagegen watte- oder pelzartig.
- Schwarze Staubablagerungen („Fogging“) entstehen meist plötzlich in der Heizperiode, oft an kalten Stellen und Gardinen. Sie bestehen aus Staub- und Rußpartikeln, nicht aus Schimmel.
Bei Unsicherheit hilft nur eine fachkundige Begutachtung – im Zweifel mit Materialprobe.
Woher kommt die Feuchtigkeit?
- Kondensation: Feuchte Raumluft kühlt an kalten Bauteilen (Wärmebrücken) ab, Wasser schlägt sich nieder.
- Eindringendes Wasser: über Dach, Fassade, Fensteranschlüsse oder eine mangelhafte Kellerabdichtung.
- Leitungsschaden: oft unbemerkt in Wand oder Fußboden.
- Baufeuchte: Neubauten und frisch sanierte Räume geben über Monate Feuchtigkeit ab.
Häufig wirken mehrere Ursachen zusammen. Erst wenn sie geklärt sind, lässt sich Schimmel dauerhaft beseitigen. Genau das leistet ein Schimmelgutachten.
Wie gefährlich ist Schimmel?
Das Umweltbundesamt bewertet Schimmel in Innenräumen als hygienisches Problem, das unabhängig von Art und Menge beseitigt werden sollte. Schimmelpilze können Allergien und Atemwegsbeschwerden auslösen oder verstärken; besonders gefährdet sind Allergiker, Menschen mit Asthma und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.
Was sollte ich jetzt tun?
- Befall nicht trocken abbürsten – dabei werden Sporen aufgewirbelt.
- Fläche mit Maßstab fotografieren und Datum notieren.
- Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer messen (Richtwert: 40 bis 60 Prozent).
- Als Mieter den Vermieter unverzüglich informieren – dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
- Ursache klären lassen, wenn der Befall größer als etwa 0,5 m² ist, wiederkehrt oder die Herkunft der Feuchte unklar ist.
Tipps zur Vorbeugung finden Sie im Ratgeber Richtig lüften und heizen.
Häufige Fragen
Kann ich Schimmel selbst entfernen?
Kleine, oberflächliche Flächen bis etwa 0,5 m² können Sie bei geklärter Ursache selbst entfernen – mit Handschuhen, Atemschutzmaske und 70- bis 80-prozentigem Ethanol. Größere Flächen, tiefer gehender Befall oder wiederkehrender Schimmel gehören in fachliche Hände.
Hilft Essig gegen Schimmel?
Nein, davon wird abgeraten. Essig wirkt auf vielen Untergründen nicht zuverlässig und kann auf kalkhaltigen Materialien sogar neue Nährstoffe für Schimmel schaffen.
Warum kommt der Schimmel immer wieder?
Weil die Ursache nicht beseitigt wurde. Solange die Oberfläche feucht bleibt – durch Kondensation, Wassereintritt oder einen Leitungsschaden –, wächst Schimmel nach. Ein Gutachten klärt die Ursache.

Andreas Karl Hölzel
Geprüfter Bausachverständiger · DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung · SV-Büro A-K-H in Dülmen
Quellen und Grundlagen
- Umweltbundesamt: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (2017)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 536c Mängelanzeige durch den Mieter




