Wasserschaden im Haus: Was tun – und wann ein Gutachter hilft

Schäden · Von Andreas Karl Hölzel · Aktualisiert am · 2 Min. Lesezeit

Wassertropfen als Zeichen eines Wasserschadens

Kurz gesagt

Bei einem Wasserschaden sollten Sie zuerst die Wasserzufuhr stoppen, betroffene Stromkreise abschalten, den Schaden fotografieren und ihn unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Leitungswasserschäden am Gebäude übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, Schäden an Möbeln und Einrichtung die Hausratversicherung; Schäden durch Starkregen oder Hochwasser sind meist nur mit einer Elementarschadenversicherung abgedeckt. Ein unabhängiges Gutachten hilft, wenn die Ursache unklar ist oder die Regulierung strittig wird.

Was muss ich sofort tun?

  1. Wasser stoppen: Haupthahn oder Absperrventil schließen.
  2. Strom abschalten: Sicherungen der betroffenen Bereiche ausschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen oder Geräten gelangt ist.
  3. Dokumentieren: Schaden, Wasserstand und beschädigte Gegenstände fotografieren.
  4. Melden: Versicherung unverzüglich informieren – als Mieter zusätzlich den Vermieter.
  5. Schaden begrenzen: stehendes Wasser entfernen, Möbel und Wertgegenstände in Sicherheit bringen, lüften.

Versicherte sind verpflichtet, den Schaden so weit wie möglich abzuwenden oder zu mindern. Notmaßnahmen sind deshalb ausdrücklich erwünscht – größere Rückbauten sollten Sie aber mit der Versicherung abstimmen und den Zustand vorher dokumentieren.

Welche Versicherung zahlt?

  • Wohngebäudeversicherung: Schäden am Gebäude durch austretendes Leitungswasser, etwa nach einem Rohrbruch.
  • Hausratversicherung: beschädigte Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände.
  • Elementarschadenversicherung: Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau – nur, wenn dieser Baustein vereinbart ist.
  • Haftpflichtversicherung: wenn ein anderer den Schaden verursacht hat, etwa ein Nachbar.

Welche Schäden im Einzelnen gedeckt sind, regeln Ihre Versicherungsbedingungen.

Warum ist die Trocknung so wichtig?

Wasser verteilt sich schnell in Estrich, Dämmschichten und Mauerwerk. Was an der Oberfläche trocken aussieht, kann darunter noch lange feucht sein. Bleibt Feuchtigkeit zurück, drohen Schimmel und Folgeschäden. Deshalb sollte der Feuchtegehalt gemessen und – je nach Befund – eine technische Trocknung durchgeführt werden. Erst wenn die Bauteile nachweislich trocken sind, sollten Bodenbeläge und Anstriche erneuert werden.

Wann hilft ein unabhängiger Gutachter?

  • wenn die Schadensursache unklar ist,
  • wenn die Versicherung die Regulierung prüft, kürzt oder ablehnt,
  • bei größeren Schäden oder Feuchte in Dämmschichten und Estrich,
  • wenn Sie Umfang und Kosten der Sanierung prüfen lassen möchten,
  • wenn nach der Trocknung Gerüche oder Schimmel auftreten.

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung und Versicherungsschäden erstellen wir Schadensgutachten, die Ursache, Umfang und weitere Vorgehensweise nachvollziehbar dokumentieren. Bei Verdacht auf verdeckten Schimmel ergänzt eine Raumluftmessung die Begutachtung.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich einen Wasserschaden melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine verspätete Meldung kann die Leistung der Versicherung gefährden.

Darf ich selbst Handwerker beauftragen?

Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung dürfen und sollen Sie sofort veranlassen. Größere Reparaturen sollten Sie mit der Versicherung abstimmen und den Schaden vorher gründlich dokumentieren.

Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?

Je nach Schadensumfang und Bauteilen meist mehrere Wochen. Entscheidend ist nicht die Zeit, sondern der gemessene Feuchtegehalt der Bauteile.

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Andreas Karl Hölzel

Geprüfter Bausachverständiger · DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung · SV-Büro A-K-H in Dülmen

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