Kaufpreis verhandeln: So nutzen Sie Mängel beim Hauskauf

Hauskauf · Von Andreas Karl Hölzel · Aktualisiert am · 2 Min. Lesezeit

Hausschlüssel im Treppenhaus

Kurz gesagt

Mängel aus einer Hauskaufberatung sind eine sachliche Grundlage, um den Kaufpreis zu verhandeln. Erfolgreich ist, wer konkret wird: Mängel benennen, nach Dringlichkeit ordnen, die voraussichtlichen Kosten plausibel machen und das Ergebnis schriftlich festhalten – am besten im notariellen Kaufvertrag. Wichtig: Was der Verkäufer zusagt, sollte im Vertrag stehen.

Warum funktionieren Mängel als Argument?

Der Angebotspreis berücksichtigt den baulichen Zustand oft nur grob. Werden Mängel festgestellt, die im Preis nicht eingeplant sind, entsteht ein nachvollziehbarer Verhandlungsspielraum. Ein unabhängiger Sachverständiger macht diese Mängel für beide Seiten greifbar.

Wie bereite ich die Verhandlung vor?

  1. Mängel sammeln: Was wurde festgestellt – mit Fotos und kurzer Beschreibung?
  2. Priorisieren: Was ist dringend, was kann warten, was ist reine Optik?
  3. Kosten einordnen: Für große Posten können Angebote von Fachbetrieben helfen.
  4. Ziel festlegen: Preisnachlass, Reparatur durch den Verkäufer vor Übergabe oder eine Kombination.
Wege, mit festgestellten Mängeln umzugehen
OptionVorteilWorauf achten
PreisnachlassSie bestimmen Ausführung, Firma und Qualität selbstrealistische Kosten belegen, Puffer einplanen
Reparatur durch den VerkäuferMangel ist zur Übergabe behobenLeistung genau beschreiben, im Vertrag festhalten, Abnahme vor Übergabe
Kombinationdringende Punkte erledigt, Rest im Preis berücksichtigtklare Abgrenzung, was wer übernimmt

Wie verhandle ich sachlich?

  • Konzentrieren Sie sich auf wesentliche, kostenrelevante Mängel – nicht auf Kleinigkeiten.
  • Argumentieren Sie mit Fakten und Belegen, nicht mit Pauschalabschlägen.
  • Bleiben Sie freundlich: Auch der Verkäufer möchte einen Abschluss.
  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Mündliche Zusagen sind beim Hauskauf wenig wert. Was vereinbart wurde – etwa ein Preisnachlass, Reparaturen vor der Übergabe oder bestimmte Eigenschaften des Hauses –, sollte im notariellen Kaufvertrag stehen. Ein allgemeiner Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Welche Rolle spielt die Hauskaufberatung?

Die Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen verleiht Ihren Argumenten Gewicht. Sie wissen, welche Mängel wirklich zählen, und können realistische Kosten nennen. Mehr dazu: Hauskaufberatung und Lohnt sich ein Gutachter beim Hauskauf?

Häufige Fragen

Wie viel kann ich wegen Mängeln verhandeln?

Eine feste Regel gibt es nicht. Maßgeblich sind die realistischen Kosten der Mängelbeseitigung, die Marktlage und wie viel davon bereits im Angebotspreis berücksichtigt ist.

Ist Reparatur vor der Übergabe besser als ein Preisnachlass?

Ein Preisnachlass gibt Ihnen die Kontrolle über Ausführung und Qualität. Reparaturen durch den Verkäufer sollten genau beschrieben und im Vertrag festgehalten werden.

Muss ich dem Verkäufer das Ergebnis der Begutachtung zeigen?

Nein. Es kann aber die Verhandlung versachlichen, wenn Sie die wesentlichen Punkte nachvollziehbar darlegen.

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Andreas Karl Hölzel

Geprüfter Bausachverständiger · DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung · SV-Büro A-K-H in Dülmen

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